Schutzgebietsbetreuung

"Warum ist die Ausweisung von Schutzgebieten für die Natur überhaupt erforderlich, kann man die Landschaft nicht so belassen, wie sie ist?"

In unserer immer schnelllebigeren Zeit, die gekoppelt ist an Wirtschaftswachstum, Landnutzungswandel und rasantem Flächenverbrauch, wird der nachhaltige Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden natürlichen Ressourcen zunehmend wichtiger. Millionen von Menschen suchen zur Erholung das Naturerlebnis in möglichst unverbrauchten, tier- und pflanzenartenreichen Landschaften. Doch insbesondere deren Erhalt ist oftmals nur dann realisierbar, wenn entsprechende Maßnahmen zu ihrem Schutz getroffen werden.

Der Ausweisung von Naturschutzgebieten kommt dabei eine fundamentale Bedeutung zu.  Unter dem Begriff „Schutzgebiet“ verbirgt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzgebietskategorien, deren Betreuung im Kreis Siegen-Wittgenstein zu einem Großteil durch die Biologische Station erfolgt.

 

Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein gehört hinsichtlich der aktuellen naturräumlichen Substanz zu den naturschutzfachlich besonders wichtigen Regionen in Nordrhein-Westfalen. Die hohe Biotopvielfalt resultiert aus seiner Mittelgebirgslage, einem Waldanteil, der zu den höchsten in Deutschland zählt, einem überdurchschnittlich hohen Anteil an steilen Hängen und Grenzertragsgrünland, mageren, feuchten bis nassen und moorigen Wiesentälern, extensiv genutzten Gemeindeviehweiden, Niederwäldern, Mooren und naturnahen Fließgewässern.

Da Naturschutzgebiete stark von der öffentlichen Akzeptanz abhängig sind, ist es mittlerweile selbstverständlich, dass zumindest Teile der Gebiete zum einen von naturliebenden bzw. erholungssuchenden Menschen auf festgelegten Wegen durchwandert und somit erlebt werden können. Zum anderen müssen Bewirtschafter ihre Flächen weiterhin nutzen können.

So wie das heimische Wild absolute Ruhezonen im Wald benötigt, so sind auch viele andere seltene Tierarten und Pflanzen empfindlich was Stress oder Trittschäden betrifft. Diesen störanfälligen Arten bleiben in den Naturschutzgebieten sogenannte Ruhezonen vorbehalten, welche nur kurzfristig zu wissenschaftlichen Untersuchungen betreten werden dürfen.

Viele dieser schützenswerten Lebensräume können nicht einfach sich selbst überlassen werden, da sie in der Regel erst im Rahmen der Bewirtschaftung durch den Menschen entstanden sind. Wird eine Nutzung nicht dauerhaft fortgesetzt, führt dies in der Regel dazu, dass sich die Lebensraumbedingungen und infolgedessen die Artenzusammensetzung so stark verändern würden, dass der eigentliche Schutzzweck nicht weiter bestehen würde. Um dem entgegenzuwirken, müssen diese besonderen Ökosysteme oftmals dauerhaft gepflegt bzw. bewirtschaftet werden.

Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein erstellt für Naturschutzgebiete detaillierte Pflege- und Entwicklungspläne. Hierzu gehören z.B. Bestandsaufnahmen der Tier- und Pflanzenwelt bzw. der vorhandenen Lebensräume sowie die Formulierung von Entwicklungszielen und Pflege- bzw. Bewirtschaftungsmaßnahmen, um den Schutzzweck des jeweiligen Gebietes auch in Zukunft erhalten oder weiter fördern zu können. Darüber hinaus überwacht die Biologische Station Siegen-Wittgenstein in bestimmten Abständen die Entwicklung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten.

Gegenwärtig existieren im Kreis Siegen-Wittgenstein 132 ausgewiesene Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 11.996 ha. Ein großer Teil der Naturschutzgebiete überlagert sich mit den FFH-Gebieten. Dies ist möglich, da beide Schutzgebietskategorien unterschiedliche Anforderungen an die Schutzinhalte der betreffenden Gebiete stellen.

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Natura 2000

Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten sind FFH-Gebiete spezielle Schutzgebiete, die gemäß der gleichnamigen 1992 beschlossenen Fauna- Flora- Habitat- Richtlinie (kurz „FFH- Richtlinie“) ausgewiesen wurden, um dem Schutz von bestimmten, europaweit seltenen Pflanzen- (Flora) und Tierarten (Fauna) sowie gefährdeten Lebensräumen (Habitaten (Lebensraumtypen) zu dienen.

Sämtliche dieser Pflanzen- und Tierarten bzw. Lebensraumtypen sind in sogenannten „Anhängen“ der FFH-Richtlinie aufgelistet. Ziel der FFH-Richtlinie ist es, einen europaweiten Schutz dieser Arten und eine europaweite Vernetzung ihrer Lebensräume zu sichern.Die Biologische Station Siegen-Wittgenstein betreut vor allem die Grünland- FFH-Gebiete in Siegen-Wittgenstein. Sie zählt und beurteilt dort die Häufigkeit der FFH-relevanten Arten (z.B. Kammmolch, Gelbbauchunke und Fledermäuse) und die Qualität der Lebensräume in bestimmten Zeitabständen (diese Art der Beobachtung nennt man Monitoring). So können Bestandsentwicklungen dokumentiert und geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Arten und Lebensräume eingeleitet bzw. weiterhin gewährleistet werden.

Dies geschieht nach Absprache mit Eigentümern/Innen und Nutzer/Innen sowie der Unteren Naturschutzbehörde bzw. der Landesanstalt für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LANUV).Die erhobenen Daten werden alljährlich an die Landesanstalt für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LANUV) weitergeleitet. Dort dokumentiert man die landesweiten Entwicklungen, um sie in regelmäßigen Abständen wiederum an die EU zu melden.

Gegenwärtig existieren im Kreis Siegen-Wittgenstein 30 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 11.400 ha. Siegen-Wittgenstein beherbergt z.B. einen Großteil der artenreichen Borstgrasrasen NRWs, die als sogenannte „pioritäre“ Lebensraumtypen eingestuft worden sind, da deren Erhaltung im Gebiet der Europäischen Union eine besondere Bedeutung zukommt.

Eine Liste der FFH-Gebiete im Kreis Siegen-Wittgenstein finden Sie unter dem Naturschutz Fachinformationssystem NRW auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.

Zu Naturschutzzwecken erworbene Flächen

Um die Naturschönheiten im Kreis Siegen-Wittgenstein erhalten zu können, ist es wichtig, Geldmittel für den Flächenkauf bzw. für die Flächenpflege einzusetzen. In der Vergangenheit erfolgte der gezielte Ankauf von naturschutzwürdigen Flächen durch den Kreis Siegen-Wittgenstein, die Nordrhein-Westfalen-Stiftung (NRW- Stiftung), den Naturschutzbund Deutschland (NABU) und den Sauerländischen Gebirgsverein (SGV).

Besonders die  Nordrhein-Westfalen-Stiftung (NRW-Stiftung) hat diesbezüglich maßgeblichen Anteil an der Bewahrung heimischer, naturschutzfachlich hochwertiger Flächen. Bis zur Gegenwart wurden von der NRW-Stiftung ca. 93 ha Flächen in vier Kulissen innerhalb Siegen-Wittgensteins erworben. Für die Flächen flossen rund 800.000 € in den Kreis Siegen-Wittgenstein.

Damit die größtenteils seltenen und wertvollen Grünlandbestände erhalten bleiben, bzw. sich regenerieren können, muss eine angepasste Bewirtschaftung oder Pflege gewährleistet sein. Dafür sorgen der  NABU-Kreisverband Siegen-Wittgenstein und Biologische Station Siegen-Wittgenstein, die gemeinsam die Betreuung und Verwaltung der Stiftungs-Flächen übernommen haben. Maßgeblichen Anteil an der Erhaltung der wertvollen Flächen haben Landwirt/Innen, welche die Wiesen und Weiden nach bestimmten Vorgaben bewirtschaften.