Kennarten im Dauergrünland - Seminar für Landwirtinnen und Landwirte
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet im Rahmen der freiwilligen Öko-Regelungen weitere Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe an. Darunter fällt auch die Förderung von Kennarten des Grünlandes (Öko-Regelung 5), die durch Extensivierung auf den Grünlandschlägen gehalten werden sollen oder sich ggfs. wieder ansiedeln können. Vier Arten einer vorgegebenen Liste von 38 Arten müssen dazu auf einem Schlag vorhanden sein.
Wir bieten daher ein Seminar für interessierte Landwirtinnen und Landwirte an, um die Kennarten vorzustellen und die Bestimmung zu üben. Zudem wird Frau Scholten, die zuständige Biodiversitätsberaterin von der LWK, das Programm zur Erfassung und Übermittlung vorstellen.
