Naturschutzgebiete

Hier stellen wir Ihnen ein paar Naturschutzgebiete vor, die wir als Biologische Station im Kreisgebiet betreuen.

 

Elberndorfer Bachtal

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich westlich von Erndtebrück und östlich von Hilchenbach entlang des Elberndorfer Baches. Das Gebiet zeigt, wie die Natur - mit Unterstützung des Menschen - fast verlorene Lebensräume zurückerobern kann. Noch vor einigen Jahren dominierten Fichten das Tal, denn die unrentabel gewordenen Grünlandflächen waren auch in den moorigen und nassen Bereichen mit Fichten bepflanzt worden. Viele der naturschutzfachlich wertvollen Flächen sind aber mittlerweile durch das Regionalforstamt und die Naturschutzbehörde wieder von den Nadelbäumen befreit - insbesondere Sturm Wiebke hatte hier ordentlich Vorarbeit geleistet. 

Durch beide Täler fließen naturnahe Bäche, die durch das geringe Gefälle auch mäandrieren können. Als Besonderheit kommen hier Groppe und Bachneunauge vor. 

Kühle Witterung mit hohen Niederschlägen und geringer Verdunstung kombiniert mit sauren, staunassen Böden sind Voraussetzungen für die Entwicklung von Mooren, die man im Bereich des Rothaarkammes vielerorts finden kann - so auch im Zinser- und im Elberndorfer Bachtal. Die hier vorhandenen großflächigen Übergangs- und Schwingrasenmoore sind sehr selten und genießen einen hohen Schutzstatus. Damit sich die vormals entwässerten Moorbereiche erholen können, wurden Entwässerungsgräben nach Möglichkeit verschlossen. 

Weite Bereiche der Aue, auf der vorher Fichten wuchsen, werden der natürlichen Entwicklung überlassen. Das heute dort wachsende Gebüsch aus jungen Moorbirken soll sich zu einem Karpatenbirken-Bruchwald entwickeln. Entlang des Elberndorfer Baches konnte sich eine Hochstaudenflur etablieren, die sich im Sommer mit Blauen Eisenhut schmückt. Auf den Moorwiesen gedeihen zahlreiche, an das Moor angepaßte Pflanzen, u. a. Schmalblättriges und Scheidiges Wollgras und das Sumpfveilchen. 

Die trockeneren Grünlandbereiche werden von Magerwiesen und Borstgrasrasen eingenommen. Den Verlandungsbereich eines Teiches hat die Sumpfcalla erobert.  Auf dem Bergrücken zwischen den beiden Tälern ist ein etwa neun Hektar großer Buchenwald mit bis zu 250 Jahre alten Buchen als Wildnisgebiet ausgewiesen worden. 

  

Gebietsinformationen

Kennung: SI-125

Gemeinde: Erndtebrück

Größe: 29 ha

Unterschutzstellung: 1996

Den Flyer zum Naturschutzgebiet "Elberndorfer Bachtal" finden Sie hier.

Großes und Kleines Langenbachtal

Das Schutzgebiet umfasst ein verzweigtes Talsystem mit Seitentälern nordwestlich von Siegen-Geisweid. Neben ausgedehnten Feucht- und Nassbrachen wird das Offenland im Gebiet extensiv als Wiese und Weide genutzt. Auf den Talhängen stehen zumeist Fichtenbestände und jüngere Laubholz-Aufforstungen aus Rotbuche, Bergahorn und Stieleiche. Das Schutzgebiet umfasst einen repräsentativen Talraum-Biotopkomplex innerhalb des stark zertalten Siegerlandes. Schutzwürdig und schutzbedürftig sind neben den Quell-Lebensräumen und dem Bach-Erlenwald insbesondere die Feuchtwiesen und Feuchtbrachen. Artenreich und durchsetzt von Magerkeitszeigern sind auch die Mähwiesen auf mittleren Standorten. Zu den naturschutzfachlich herausragenden Arten innerhalb des feuchten und nassen Offenlandes gehören insbesondere Grüne Waldhyazinthe, Hirsen-Segge, Schnabel-Segge, Blasen-Segge und Schmalblättriges Wollgras. Eine Besonderheit im Gebiet ist die ganzjährige Beweidung von Feuchtgrünland mit Dexter-Rindern. Diese robusten Zwergrinder sind geeignete Landschaftspfleger, da sie neben der Beweidung von Grünland auch Gehölze verbeißen und so zur Offenhaltung des Gebietes beitragen. 

Die Biologische Station betreut das Gebiet und führt u.a. eine regelmäßige Kontrolle der schutzwürdigen Arten und Biotope durch. Die Beweidung mit Dexter-Rindern wird im Rahmen des Vertragsnaturschutzes betreut.  

Gebietsinformationen

Kennung: SI-104

Gemeinde: Siegen

Größe: 39 ha

Unterschutzstellung: 2008

Grubengelände und Wälder bei Burgholdinghausen

Das Naturschutzgebiet befindet sich im Übergangsbereich von Hochsauerland und Siegerland und liegt zwischen Hilchenbach-Müsen und Kreuztal-Littfeld. Bereiche des NSGs sind außerdem als FFH-Gebiet ausgewiesen. Auf den ehemaligen Erzabbauflächen haben zahlreiche Biotope innerhalb eines ungewöhnlich reichen Standortgefüges entwickelt. Hierzu gehören Schwermetallrasen, Halden, Großseggenriede, Heidevegetation, Magerrasen, Kleingewässer und Wälder, die in einem engen Mosaik zueinanderstehen. Es liegen mehrere Haldenkomplexe aus Schlammweihern mit Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation und Abraum- oder Flotationssandhalden hintereinandergestaffelt. Sie werden von wenig geneigten Bachtälern, die im Talgrund meist mit Heide- oder Magergesellschaften unterschiedlicher Feuchtegrade und Bruchwaldvegetation bestanden sind, verbunden. Zusammen mit den Galmeifluren auf erzhaltigen Flächen und den das Bergbaugelände durchsetzenden und umrahmenden bodensauren Buchenwäldern bilden sie ein einzigartiges Mosaik verschiedener, teilweise seltener und gefährdeter Lebensräume.

Typische Vertreter der Galmei-Flora sind die Hallers Grasnelke (Armeria maritima spp. halleri) sowie das Taubenkropf-Leimkraut (Silene vulgaris ssp. humilis). Die Schwermetallrasen sind von überregionaler Bedeutung, es handelt sich um den einzigen Wuchsort dieser Schwermetall-Sippe (Armerietum halleri) in Nordrhein-Westfalen, die nächsten Vorkommen finden sich im Harz.

Das Gebiet besitzt jedoch nicht nur eine besondere Bedeutung für Schwermetallrasen, es bietet auch vielen selten gewordenen Amphibienarten einen Lebensraum. So kommen im Gebiet u.a. der Kammmolch (Triturus cristatus) und die Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans) vor.

Das Gebiet wird von der Biologischen Station betreut, so finden u.a. Pflegemaßnahmen zur Offenhaltung des Gebietes statt sowie ein Monitoring der Amphibienarten. Besuchen Sie das Grubengelände Littfeld auf einer unserer Veranstaltungen.

Gebietsinformationen

Kennung: SI-017

Gemeinde: Kreuztal

Größe: 138 ha

Unterschutzstellung: 1991

Den Flyer zum Naturschutzgebiet "Grubengelände und Wälder bei Burgholdinghausen" finden Sie hier.

Malscheid

Südlich der Hellertalaue bei Neunkirchen-Struthütten befindet sich auf einem ehemaligen Vulkankrater die „Mahlscheid“. Das Gebiet wurde früher als Basaltsteinbruch genutzt und stellt heute ein strukturreiches Naturschutzgebiet dar, durch dessen Mitte die nordrhein-westfälisch/rheinland-pfälzische Grenze verläuft. Der ehemalige Steinbruch liegt in der Mitte des Gebietes ist umgeben von edellaubholzreichen Mischwäldern. Daneben kommen im Gebiet artenreiche Hasel- bzw. Eichen-Birken-Niederwälder vor. Der Steinbruch bildet eine von Osten nach Westen abfallende Mulde, die durch 2 m - 40 m hohe senkrechte Wände begrenzt wird. Ihre tiefste Stelle am Westrand ist von einem ca. 2500 m2 großen Abgrabungsgewässer bedeckt. Neben Steilufern sind auch örtlich Flachwasserzonen ausgebildet. Der übrige Muldenraum wird von Blockhalden, Abraumhalden und Basaltterrassen eingenommen. Die Vegetation des Sekundärbiotops besteht aus einem Mosaik von Vorwald und Gebüsch, Halbtrockenrasen, Trockensäumen und Ruderalfluren auf den zusammengeschobenen Lockergesteinhalden. Das Gebiet ist von Bedeutung für die Geburtshelferkröte, aber auch für andere Amphibien und Reptilien.

Gebietsinformationen

Kennung: SI-034

Gemeinde: Neunkirchen

Größe: 108 ha

Unterschutzstellung: 1990

Honert

Das Gebiet umfasst zwei Fledermausstollen: das Stollensystem an der Grube Honert und den weiter südlich gelegenen Mutungsstollen Honert. Beide liegen im waldreichen Wittgensteiner Land nahe der Ederaue nördlich Laubroth, am Fuß des Honert-Berges. Das Bergwerk ist mittelgroß, es sind mehrere 100 m lange Stollen sowie Abbauhallen vorhanden. Ca. 400 m weiter südlich liegt der Eingang zum etwa 30 m langen Mutungsstollen Honert. Beide Stollenmundlöcher sind tiergerecht vergittert.

Die Stollen werden seit vielen Jahren von Fledermäusen als Winterquartier genutzt. Bisher wurden sieben Arten nachgewiesen, darunter das Großes Mausohr, Bartfledermäuse, das Braune Langohr, die Fransenfledermaus, die Wasserfledermaus und die Bechsteinfledermaus. In 2023 wurde zudem erstmal die Breitflügelfledermaus nachgewiesen, gleichzeitig ist dies der Erstnachweis für siegen-wittgensteiner Untertagequartiere.

Das Gebiet wird von der Biologischen Station betreut, so findet u.a. ein regelmäßiges Monitoring der Fledermäuse statt.

Gebietsinformationen

Kennung: SI-093

Gemeinde: Bad Berleburg

Größe: 16 ha

Unterschutzstellung: 2004

Seelbachs- und Eulenbruchswald

Bei dem Gebiet handelt es sich um einen großflächigen, geschlossenen Waldkomplex nordwestlich von Freudenberg. Das Waldgebiet wird großflächig von Buchen- und Buchenmischwälder bodensaurer Prägung bestimmt und von einigen Quellsiepen durchzogen. Die Buchenmischwälder innerhalb des Naturschutzgebietes werden häufig von Eichen durchsetzt. Insbesondere im Norden, aber auch in den zentralen Bereichen weisen die Bestände lokal alte und starke Buchen-Exemplare auf. Insbesondere in den Quellsiepen nördlich der Kreisstraße sind lokal ausgedehnte Quellfluren ausgebildet, entlang eines Quellbaches im Süden stehen junge Bach-Erlen- und Eschen-Auenwäldchen. Die Altwälder des Naturschutzgebietes sind Habitat mehrere Spechtarten, u.a. auch des im Süderbergland sehr seltenen Mittelspechts. Das Gebiet stellt einen weitgehend naturnahen, naturraumtypischen Waldkomplex aus bodensauren Buchenwäldern und Quellsiepen dar, der in seiner Ausdehnung, Geschlossenheit und Ausprägung im westlichen Siegerland herausragt. In der Randzone des Waldschutzgebietes beidseitig der Kreisstraße liegt die Hohenhainer Schanze, eine noch deutlich erkennbarer und kulturhistorisch wertvoller Teil der alten Siegener Landhecke bzw. Landwehr. Ein Teil des Gebietes wurde als Wildnisgebiet ausgewiesen.

Das Gebiet ist von besonderer Bedeutung für Fledermäuse. Bis Juni 2022 wurden im Rahmen der Waldfledermauserfassungen, die von der Biologischen Station durchgeführt wurden acht Arten nachgewiesen, vier davon mit Wochenstubennachweis (Wasser-, Fransenfledermaus, Braunes Langohr und Kleiner Abendsegler) und eine mit Reproduktionsnachweis (Bechsteinfledermaus) sowie eine Wochenstubenkolonie der Kleinen Bartfledermaus. Die bisher genutzten Höhlenzentren der o. g. vier Wochenstubenkolonien liegen alle außerhalb des ausgewiesenen Wildnisgebietes. Um die Quartierfunktionen, bzw. das Quartierangebot langfristig zu sichern, erfolgt durch die Biologische Station u.a. die Erfassung der für Fledermäuse geeigneten Habitatbäume erfolgen. Darüber hinaus findet ein regelmäßiges Monitoring der Fledermäuse im Gebiet statt.

Gebietsinformationen

Kennung: SI-076

Gemeinde: Freudenberg

Größe: 167 ha

Unterschutzstellung: 2003

Ginsberger Heide

Die Ginsberger Heide liegt südöstlich von Hilchenbach. Bei dem Gebiet handelt es sich um das ehemalige Naturschutzgebiet „NSG Giller“. Die Ginsberger Heide ist heute Teil des NSG und gleichnamigen FFH-Gebietes „Rothaarkamm und Wiesentäler“. Bei dem Gebiet handelt es sich um ein strukturreiches Gebiet mit Wäldern, Wiesen, Heiden und Moorbereichen.

Die heute wieder von Fichten befreite Ginsberger Heide liegt auf einer teilweise vermoorten Hochfläche, etwa 600 Meter über dem Meeresspiegel. Auf der dicken Torfschicht des Niedermoores wächst stellenweise ein Moorwald aus Karpatenbirken. Der Standort dieser seltenen Waldgesellschaft ist versumpft, extrem sauer und sehr nährstoffarm. Unter den Birken bilden Torfmoose dichte Polster. Auf den Moorwiesen gedeihen das Schmalblättrige Wollgras und das noch seltenere Scheidige Wollgras, beide kann man an den wollig-weißen Fruchtständen erkennen. Auch Sumpfveilchen und das Sumpfblutauge wachsen hier. Die trockeneren Bereiche des Grünlandes sind mit Magerrasen und Borstgrasrasen bewachsen. Entlang der kleinen Quellbäche gedeihen Hochstaudenfluren. Auf den Weidenbüschen können Sie im Sommer mit Glück den Neuntöter sitzen sehen. Auch Rotmilan, Schwarzspecht oder der seltene Schwarzstorch lassen sich gelegentlich bei der Nahrungssuche beobachten.

Im Buchenwald fallen die zahlreichen abgestorbenen Baumstämme auf. Totholz aus dicken Stämmen und Ästen ist ein wichtiger Lebensraum im Wald. Ein großer Waldbereich nordöstlich der Ruine Ginsburg wurde als Wildniswald ausgewiesen und der natürlichen Entwicklung überlassen. Hier kommen noch viele Tier- und Pflanzenarten vor, die an die Alters- und Zerfallsphase von Bäumen gebunden sind, z.B. zahlreiche Pilze oder Holz bewohnende Insekten. Sie gehören zu den so genannten Urwald-Reliktarten und sind stark gefährdet. Die Hohlsterzenbachschlucht mit ihrem steil eingeschnittenen nach Nordwesten exponierten und eingekerbten Tal bietet einen besonderen Anblick: In dem kühlen und luftfeuchten Tal steht ein Schluchtwald mit Bergahorn und Esche. Diese beiden Baumarten wachsen in ihrer Jugend so schnell, dass sie die Buche hier überwachsen. Das Wilde Silberblatt bildet im Schluchtwald große Bestände.

Die Biologische Station betreut das Gebiet und koordiniert u.a. Pflegemaßnahmen um die Heide offen zu halten.

Gebietsinformationen

Teilgebiet des NSG Rothaarkamm und Wiesentäler

Den Flyer zum Naturschutzgebiet "Rothaarkamm und Wiesentäler" finden Sie hier.

Gesetzlich geschützte Biotope

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ist durch eine Vielzahl verschiedener Nutzungen und Landschaftsstrukturen gekennzeichnet. Weite Waldgebiete wechseln mit offenen Grünlandbereichen, die wiederum z.T. von Gehölzstrukturen (Hecken, Gebüschen, Ufergehölzen) und Fließgewässern durchzogen sind. Insbesondere die landwirtschaftliche Flächennutzung erfolgt in unserer Region auch heutzutage noch weitestgehend extensiv. Deshalb haben viele der Flächen auch gegenwärtig eine starke Bedeutung für den Lebensraum- und Artenschutz. Eine hohe Anzahl seltener Tiere und Pflanzen können nur hier überleben. 

Ein Großteil dieser naturnahen Lebensräume (Biotope) ist trotz weitestgehend extensiver Nutzung in seinem Bestand gefährdet. Häufige Gefährdungsursachen sind Überbauung, Entwässerung, Nutzungsintensivierung oder Nährstoffeintrag durch Düngung. 

Zum Erhalt und Schutz dieser Biotope enthält §42 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) entsprechende Regelungen. Folgende Biotope fallen unter diesen generellen Schutz: 

  • natürliche oder naturnahe unverbaute Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereichen 

  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche 

  • natürliche Felsbildungen, offene natürliche Blockschutt- und Geröllhalden, Zwergstrauch-, Ginster- und Wachholderheiden, Borstgrasrasen, artenreiche Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, natürliche Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte 

  • Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder 

Durch die Unterschutzstellung soll sichergestellt werden, dass diese Biotope als Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren und als typische Elemente unserer Kulturlandschaft erhalten bleiben. Der Schutz ist nicht von einer besonderen Ausweisung durch eine Behörde, z.B. mittels einer Verordnung abhängig, sondern besteht automatisch kraft des Gesetzes. 

Um den Erhaltungszustand dieser Biotope und ihrer Arten zu erfassen und gegebenenfalls Pflegemaßnahmen zu veranlassen, kontrolliert die Biologische Station Siegen-Wittgenstein diese Gebiete vor allem im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes. 

Wenn Sie sich eingehender zu §42-Biotopen informieren wollen, können Sie das §42-Biotope-Faltblatt (ehemals §62-Biotope) der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein einsehen bzw. herunterladen. 

Lagekarten und weitere Informationen zu den gesetzlich geschützten Biotopen in NRW finden sie auch auf der Internet-Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW): 
Allgemeine Infos sowie Karten (Bitte beim Hineinzoomen ein wenig Geduld mitbringen! Es kann ein wenig dauern, bis die Biotope und die topografischen Karten eingeblendet werden.)

nach §30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach §42 Landesnaturschutzgesetz NRW